Wasserzähler ablesen und Wasserkosten in der WEG verteilen
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Wasser und Abwasser gehören zu den größten Posten der Betriebskosten. Werden sie nach Verbrauch verteilt, zahlt jede Wohnung nur, was sie tatsächlich nutzt. Voraussetzung sind korrekte Zählerstände. Dieser Artikel zeigt, wie Sie Zähler ablesen, den Verbrauch berechnen und typische Fehler vermeiden.
Warum nach Verbrauch verteilen
Ohne Wohnungswasserzähler werden die Wasserkosten nach Miteigentumsanteilen oder Personenzahl verteilt. Das ist für sparsame Haushalte ungerecht und schafft keinen Anreiz zum Sparen. Sind Wohnungszähler vorhanden, ist die Verteilung nach Verbrauch der übliche und von Gerichten anerkannte Weg. Für Warmwasser ist sie nach der Heizkostenverordnung ohnehin Pflicht.
Ablesen: einmal im Jahr, immer zum gleichen Stichtag
Lesen Sie alle Zähler zum Ende des Wirtschaftsjahres ab, idealerweise am 31. Dezember oder in den ersten Januartagen. Notieren Sie pro Zähler die Zählernummer, den Stand in Kubikmetern mit Nachkommastellen und das Ablesedatum. Ein Foto des Zählers mit sichtbarer Nummer hilft bei späteren Rückfragen.
Bei Eigentümerwechsel oder Zählertausch im Jahresverlauf halten Sie den Zwischenstand fest. Sonst lässt sich der Verbrauch nicht mehr korrekt zuordnen.
Verbrauch und Kostenanteil berechnen
Der Verbrauch einer Wohnung ist der aktuelle Zählerstand minus dem Stand des Vorjahres. Die Summe aller Wohnungsverbräuche vergleichen Sie mit dem Hauptzähler des Versorgers. Eine Abweichung von wenigen Prozent ist normal und entsteht durch Messtoleranzen und Verbrauch in Gemeinschaftsflächen.
Beispiel: Die Wasserrechnung beträgt 3.600 € für 400 m³ laut Hauptzähler. Die Wohnungszähler summieren sich auf 380 m³. Verteilen Sie die vollen 3.600 € im Verhältnis der Wohnungsverbräuche. Eine Wohnung mit 38 m³ trägt ein Zehntel, also 360 €. Die Differenz zum Hauptzähler wird damit anteilig mitgetragen.
Typische Fehler beim Ablesen
Diese Fehler führen regelmäßig zu Widersprüchen gegen die Abrechnung:
- Zählerstand ohne Nachkommastellen notiert, dadurch Rundungsfehler bei kleinem Verbrauch.
- Kalt- und Warmwasserzähler verwechselt.
- Vorjahresstand nach Zählertausch weiterverwendet.
- Zähler mit abgelaufener Eichfrist. Nach der Mess- und Eichverordnung müssen Kaltwasserzähler alle sechs Jahre getauscht oder nachgeeicht werden; für Warmwasserzähler gilt eine ähnlich lange Frist. Prüfen Sie das Eichjahr auf dem Zähler.
- Ablesung an unterschiedlichen Tagen, sodass die Verbräuche nicht vergleichbar sind.
Digital erfassen statt Zettel sammeln
Wer die Zählerstände pro Einheit und Jahr digital erfasst, hat den Vorjahresstand automatisch zur Hand, sieht Ausreißer sofort und bekommt den Verbrauch ohne Taschenrechner. In HausVio tragen Sie den Stand pro Wohnung ein, der Verbrauch wird berechnet und fließt direkt in den Umlageschlüssel „nach Wasser“ der Jahresabrechnung.
Häufige Fragen
- Muss jede Wohnung einen eigenen Wasserzähler haben?
- Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht, viele Landesbauordnungen schreiben Wohnungswasserzähler für Neubauten aber vor. Für die verbrauchsabhängige Abrechnung sind sie in jedem Fall Voraussetzung.
- Was tun, wenn ein Eigentümer die Ablesung verweigert?
- Kündigen Sie den Termin schriftlich an und bieten Sie einen Ersatztermin. Bleibt der Zugang verwehrt, darf der Verbrauch geschätzt werden, etwa anhand des Vorjahres oder vergleichbarer Wohnungen.
Dieser Artikel gibt praktische Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.