Hausgeld berechnen: Wirtschaftsplan, Höhe und Zahlungsstatus

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Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Hauses und den Aufbau der Erhaltungsrücklage. Wer es zu niedrig ansetzt, produziert hohe Nachzahlungen. Wer es zu hoch ansetzt, bindet unnötig Geld. Dieser Artikel zeigt, wie Sie den richtigen Betrag finden und Zahlungen sauber nachverfolgen.

Wie sich das Hausgeld zusammensetzt

Grundlage ist der Wirtschaftsplan nach § 28 Abs. 1 WEG. Er schätzt alle Kosten des kommenden Jahres: Versicherungen, Energie für Gemeinschaftsflächen, Wasser, Müll, Hausmeister, Instandhaltung und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Diese Gesamtsumme wird nach dem Verteilungsschlüssel auf die Einheiten verteilt und durch zwölf geteilt.

Das Hausgeld enthält damit zwei Bestandteile: umlagefähige Betriebskosten, die bei vermieteten Wohnungen an Mieter weitergegeben werden können, und nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage, die der Eigentümer selbst trägt.

Rechenbeispiel für eine kleine WEG

Eine Gemeinschaft mit acht Wohnungen plant für das Jahr 28.800 € Kosten, davon 6.000 € Rücklage. Bei gleichen Miteigentumsanteilen entfallen auf jede Wohnung 3.600 € im Jahr, also 300 € Hausgeld pro Monat. Sind die Anteile unterschiedlich, etwa 100 und 150 von 1.000, zahlt die kleinere Wohnung 240 € und die größere 360 €.

Als grobe Orientierung gilt in Deutschland ein Hausgeld von 3 bis 5 € pro Quadratmeter Wohnfläche und Monat. Der tatsächliche Betrag hängt stark vom Alter des Gebäudes, von Aufzug und Heizungsart sowie von der Höhe der Rücklage ab.

Erhaltungsrücklage nicht vergessen

Die Rücklage ist der Teil des Hausgelds, der am häufigsten zu knapp bemessen wird. Sie soll größere Reparaturen wie Dach, Fassade oder Heizung abdecken, ohne dass eine Sonderumlage nötig wird. Als Faustregel gilt rund 1 % des Gebäudewerts pro Jahr oder etwa 10 € pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr bei älteren Häusern.

Zahlungsstatus pro Einheit im Blick behalten

Der Wirtschaftsplan ist nur die halbe Arbeit. Entscheidend ist, dass Sie jederzeit wissen, welche Einheit welche Monate bezahlt hat. Rückstände einzelner Eigentümer belasten die Liquidität der Gemeinschaft und müssen frühzeitig angemahnt werden.

Ein einfaches Raster mit zwölf Spalten pro Einheit reicht dafür aus: Monat bezahlt, offen oder teilweise bezahlt. Am Jahresende liefert dieses Raster direkt die Einnahmenseite der Jahresabrechnung. Software wie HausVio zeigt diesen Status pro Einheit und stellt ihn dem jeweiligen Eigentümer im Portal zur Verfügung, sodass Rückfragen entfallen.

Hausgeld anpassen

Stellen Sie im Laufe des Jahres fest, dass die Kosten deutlich vom Plan abweichen, können die Eigentümer per Beschluss einen geänderten Wirtschaftsplan oder eine Sonderumlage beschließen. Der reguläre Weg ist aber die Anpassung des Hausgelds mit dem nächsten Wirtschaftsplan auf Basis der Jahresabrechnung.

Häufige Fragen

Ist Hausgeld dasselbe wie Wohngeld?
Umgangssprachlich wird Hausgeld manchmal Wohngeld genannt. Rechtlich ist Wohngeld jedoch eine staatliche Sozialleistung. Der korrekte Begriff für den Vorschuss an die WEG ist Hausgeld.
Was passiert bei Zahlungsverzug?
Die Gemeinschaft kann Verzugszinsen verlangen und den Rückstand gerichtlich geltend machen. Bei erheblichen Rückständen ist als letztes Mittel die Entziehung des Wohnungseigentums möglich.

Dieser Artikel gibt praktische Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.